Beschreibung
Den Belangen von zu Fuß Gehenden kommt aufgrund ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit und ihrer hohen Umwegeempfindlichkeit bei der Gestaltung und Planung von Querungsmöglichkeiten eine hohe Bedeutung zu. Besonders für gefährdete Gruppen (Kinder, Ältere, Personen mit Mobilitätseinschränkungen) sind Querungsmöglichkeiten wichtige Bestandteile für sichere, durchgängige und möglichst direkte Wegebeziehungen. Laut der E Klima sind ausreichend gut einsehbare Querungsanlagen für den Fußverkehr einzurichten.
Die Stadt Bayreuth ist von einem dichten Netz an Hauptverkehrsstraßen (B2, B22, B85) geprägt. Aufgrund der zum Teil hohen Kfz-Verkehrsmengen in einigen Bereichen entfalten diese Straßen eine starke Barrierewirkung. Bestehende Querungsmöglichkeiten vereinfachen bereits die Querung an einzelnen Stellen, jedoch weisen diese zum Teil noch Defizite in der Barrierefreiheit auf. Ebenso existieren Bereiche, in denen es nur wenige oder keine Querungsmöglichkeiten gibt. An mehreren Kreuzungen gibt es freie Rechtsabbiegerspuren für den KfzVerkehr. Häufig sind die Sichtbeziehungen in diesen Bereichen eingeschränkt und erschweren sowie gefährden das Queren zu Fuß. Viele der Unfälle im Fußverkehr durch Überschreiten, Einbiegen/Kreuzen und Abbiegen ereignen sich an den Hauptverkehrsstraßen des Kfz und dessen Knotenpunkten. Daraus kann geschlussfolgert werden, dass zum einen sichere Querungsanlagen nicht in ausreichenden Abständen vorhanden sind und zum anderen die vorhandenen Querungsanlagen dem Fußverkehr nicht ausreichend Sicherheit bieten. Daher sind entsprechend dem örtlichen Bedarf sichere und barrierefreie Querungsstellen an Hauptverkehrsstraßen des Kfz einzurichten, um große Umwege und gefährliches Queren zu vermeiden. Zudem sind die Rechtsabbiegerspuren des Kfz-Verkehrs möglichst zurückzubauen, jedoch mindestens mit Querungsanlagen mit Vorrang für den Fußverkehr (LSA, FGÜ) auszustatten.
Zur gezielten Stärkung der Verkehrssicherheit von Kindern und Jugendlichen sind an Querungsstellen auf den Schulwegen Gehwegnasen einzusetzen. Zudem sind die bestehenden Querungsanlagen auf ihre Verkehrssicherheit zu prüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen.