Beschreibung
Seit der Einführung von Fahrradstraßen im Jahr 1997 sind sie ein geeignetes Mittel zur Bündelung und priorisierten Führung des Radverkehrs im Wohn- und Nebenstraßennetz. Im Vergleich zum restlichen Netz der Erschließungsstraßen zeigen Fahrradstraßen ein hohes Niveau an Unfallsicherheit. Die Novelle der StVO 2020 sorgte für eine Reduzierung der Anordnungsvoraussetzungen, so dass Fahrradstraßen häufiger eingerichtet werden können und sollten. 2021 wurde zudem ein Leitfaden mit Hinweisen zur einheitlichen Gestaltung von Fahrradstraßen vom Deutschen Institut für Urbanistik (difu) und dem Lehr- und Forschungsgebiet Straßenverkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik der Bergischen Universität Wuppertal veröffentlicht. Zudem hat die AGFK Bayern 2023 u. a. Musterblätter für die Gestaltung von Fahrradstraßen herausgegeben.
In Fahrradstraßen dürfen Radfahrende nebeneinander fahren. Falls die Straße auch für den Kfz-Verkehr freigegeben ist, darf dieser den Radverkehr nur bei einem Seitenabstand von mindestens 1,5 m (innerorts) überholen. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Für den Radverkehr haben Fahrradstraßen neben der höheren Reisegeschwindigkeit und der verbesserten Sicherheit auch einen großen Werbeeffekt für das Verkehrsmittel Fahrrad. Durch die Gestaltung und Markierung nimmt das Fahrrad einen prominenten Platz im Straßenraum ein und die Radverkehrsförderung wird unübersehbar.
In Bayreuth sind aktuell in fünf Straßen Fahrradstraßen, welche für den Kfz freigegeben sind, eingerichtet. Allerdings entsprechen sie gestalterisch nicht dem Standard und sind daher anzupassen. Aufgrund der guten Wirksamkeit und der vergleichsweise geringen Investitionskosten ist zu prüfen, ob weitere Fahrradstraßen dort eingerichtet werden, wo Hauptradverkehrsverbindungen durch das Nebenstraßennetz verlaufen. Innerhalb des Rings wird zudem die Einrichtung von zwei Fahrradzonen empfohlen (s. Maßnahme 6.2).