Beschreibung
Die Kfz-Geschwindigkeit hat einen erheblichen Einfluss sowohl auf die Unfallhäufigkeit als auch die Unfallschwere. Brems- und Reaktionswege werden durch niedrigere Geschwindigkeiten verkürzt und Unfallfolgen können stark reduziert werden. Das Risiko, dass zu Fuß Gehende bei einem Unfall schwere Verletzungen davontragen, sinkt bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h gegenüber 50 km/h um ein Viertel. Neben einem Anstieg der Verkehrssicherheit geht mit der Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit eine Qualitätsverbesserung für den Radverkehr sowie eine Verringerung der Lärm- und Abgasemissionen einher, was sich positiv auf die Aufenthaltsqualität auswirkt.
In den Wohngebieten und den Nebenstraßen Bayreuths sind nahezu flächendeckend Tempo-30-Zonen, Tempo-30-Streckenabschnitte oder verkehrsberuhigte Bereiche eingerichtet, vereinzelt sind auch Fahrradstraßen angelegt. Allerdings kann in einigen Straßenabschnitten eine gestalterische Verkehrsberuhigung notwendig sein, um für eine Einhaltung des Tempolimits zu sorgen.
Der Handlungsspielraum zur Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit vor sensiblen Einrichtungen (Krankenhäuser, Schulen, KiTas, Seniorenheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung u. a.) auf den Hauptverkehrsstraßen Bayreuths hat sich durch die StVO-Novelle 2024 (§ 45 Absatz 9 Satz 6 StVO) deutlich erweitert und sollte ausgenutzt werden. Diese ermöglicht es Kommunen nun ausdrücklich auch ohne den Nachweis einer konkreten Gefahrenlage Tempo 30 anzuordnen (§ 45 Abs. 1c StVO). Im Einzelfall sind begleitende Maßnahmen zu treffen, um Schleichverkehre im Nebenstraßennetz zu vermeiden. Die Reduzierung der Geschwindigkeit ist somit nicht mehr nur im Ausnahmefall zulässig.