Beschreibung
Im Großteil des Stadtgebiets von Bayreuth hat die Bevölkerung, gemessen an dem im Nahverkehrsplan zugrunde gelegten Kriterium für die Erschließung mit Bushaltestellen kurze Wege zum ÖPNV; lediglich in 7 von 53 Verkehrszellen sind Defizite festzustellen, davon sind 2 mittelfristig zu beheben (Oberkonnersreuth/Storchennest/Hohlmühle, Herzoghöhe/Untere Rotmainaue). Für einen attraktiven ÖPNV ist es wichtig, dass die vielen Haltestellen für die Nutzenden ansprechend und komfortabel ausgestattet sind; dabei gilt es auch die Belange von mobilitätseingeschränkten Personen zu berücksichtigen. Das PBefG sieht in Deutschland die Herstellung der Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 vor, wobei Ausnahmen in den Nahverkehrsplänen angeführt werden können. Dieses Ziel ist, wie von nahezu keiner Stadt, auch von Bayreuth bislang nicht erreicht worden; es besteht weiter großer Handlungsbedarf, dem sich die Stadt Bayreuth stellt: Seit 2023 werden die Stadtbushaltestellen schrittweise entsprechend den im Nahverkehrsplan festgelegten Prioritäten und Standards barrierefrei umgebaut, wobei im Sinne eines möglichst effizienten Ressourceneinsatzes Synergien mit anderen Baumaßnahmen im Straßen- und Gehwegbereich berücksichtigt werden.
Zu beachten ist hinsichtlich der Qualität der ÖPNV-Infrastruktur nicht nur die Haltestelle an sich, sondern auch das Umfeld. Der Weg zur und von der Haltestelle ist für die Wahl zum ÖPNV von großer Bedeutung. Im unmittelbaren Umkreis der Haltestellen sind insbesondere an stärker befahrenen Straßen oftmals keine gesicherten Querungsmöglichkeiten vorhanden und wenn, dann sind sie nicht ausreichend barrierefrei. Deshalb gilt es, attraktive und sichere Haltestellenumfelder zu gestalten. Der Ausbaustandard ist insbesondere an stadtauswärts gelegenen Haltestellen verbesserungswürdig. Beim Ausbau sollte jeweils auch die Ausstattung der Haltestelle betrachtet werden, ob bspw. die Ergänzung von intermodalen Angeboten (insb. Fahrradabstellanlagen) oder Komfort-/Serviceelementen (wie z.B. DFI, Fahrgastunterstände) sinnvoll und möglich ist. Im Zuge des barrierefreien Umbaus der Haltestellen wird dies in Abstimmung zwischen dem Baulastträger, der für den ÖPNV zuständigen Dienststelle und dem Verkehrsunternehmen berücksichtigt.