Beschreibung
Maßnahmenbeschreibung aus dem Klimaschutzkonzept von 2022:
Mit der Initiative „Grün-Blaue-Infrastruktur“ will Stadt und Landkreis den Fokus auf wertschätzenden und klimaangepassten Umgang mit der Ressource Wasser lenken.
Ein Erfahrungsaustausch zu Brauchwassernutzung, Flächenentsiegelung und Gebäudebegrünung soll angeregt werden und Projekte mit Modellcharakter auf kommunaler Ebene vorgestellte werden. Durch eine Kampagne sollen Bürger*innen für das Thema sensibilisiert und angeregt werden, eigene Projekte (z.B. Entsiegelung von Flächen, Begrünung von Schottergärten, etc.) umzusetzen.
Gemeinsam mit dem Landkreis Bayreuth wurden im Rahmen der Förderrichtlinie Landesentwicklung Informationsmaterialien erstellt und Informationsveranstaltungen angeboten.
Erstellte Leitfäden für Privatpersonen:
Leitfaden Fassaden- und Dachbegrünung:
https://www.bayreuth.de/wp-content/uploads/2025/04/leitfaden-gebaeudebegruenung-2024.pdf
Leitfaden Regen- und Grauwassernutzung
https://www.bayreuth.de/wp-content/uploads/2025/04/leitfaden_regen-und-grauwassernutzung-2024.pdf
Leitfaden Entsiegelung
https://www.bayreuth.de/wp-content/uploads/2025/04/leitfaden-flaechenentsiegelung-2024.pdf
Leitfaden für Kommunen:
Instrumente zur Förderung Blau-Grüner Infrastrukturen

Desweiteren wurde 2025 das Projekt "Lebenswerte Stadt", initiiert vom Regionalmanagement und ebenfalls gefördert aus Mitteln der Förderrichtlinie Landesentwicklung, unterstützt, das unter anderem die Veranstaltungen "Frisch geplant mit kühlem Kopf" (Referent Michael Pinetzki, AG.Urban Berlin, zum Projekt "Cool im Kiez") und das Symposium "grün-blau" mit Landschaftsplanerin Carla Lo, Wien, Sanne Slot Hansen, Kopenhagen, und Prof. Dr. Swantje Duthweiler, Weihenstephan-Triesdorf, beinhaltete.
Seit 01.05.2026 gibt es die städtische Förderung "Blau-grünes Bayreuth" für kleine private Projekte zu Begrünungen, Baumpflanzungen, Entsiegelungen, Pocket Parks und Zisterneneinbau im Bestand geben, die die bestehende Fördermöglichkeiten der Städtebauförderung ergänzen sollen (vgl. Maßnahme 5.8; Hitze.C.2).
