Beschreibung
Maßnahmenbeschreibung aus dem Klimaschutzkonzept von 2022:
Ein stadtverträgliches Geschwindigkeitsniveau des motorisierten Verkehrs trägt dazu bei, den Fuß- und Radverkehr sicherer zu machen und negative Auswirkungen des KFZ-Verkehrs (z.B. Lärm- und Schadstoffemissionen) zu reduzieren. Zudem ermöglicht eine angemessene Höchstgeschwindigkeit, Straßen als Teil des öffentlichen Raums über ihre Verbindungsfunktion hinaus weitere Funktionen (z.B. als Aufenthalts-, Bewegungs- und Spielraum) zu geben. Deshalb soll geprüft werden, wo in Bayreuth durch entsprechende verkehrsrechtliche Maßnahmen (z.B. Anordnung von weiteren verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen, Tempo-30-Zonen oder –Streckenbegrenzungen, verkehrsberuhigten Bereichen, Fahrradstraßen etc.) ein Beitrag zu einer stadt- und umweltverträglichen Mobilität geleistet und der Fuß- und Radverkehr gefördert werden kann.
Hier gibt es die Übersichtskarte zum Herunterladen:
Übersichtskarte zur Planung von Verkehrsberuhigungen vom 4. März 2024
Der Umsetzungsstand ist in den Meilensteinen festgehalten.