Beschreibung
Maßnahmenbeschreibung aus dem Klimaschutzkonzept von 2022:
Die Neufassung der Stellplatzsatzung sieht für den Siedlungskernraum (kompakte Stadt mit kurzen Wegen und guter ÖPNV-Erschließung) eine abgeminderte KFZ-Stellplatzpflicht bei Neu- und Umbauten vor. Wenn bei größeren Wohnungsbauvorhaben Mobilitätskonzepte oder Modellprojekte für dauerhaft autoarmes oder autofreies Wohnen umgesetzt werden, soll eine weitere Reduzierung von Kfz-Stellplätzen ermöglicht werden. Dadurch soll einerseits ein Beitrag zum Flächensparen geleistet, andererseits sollen klimafreundliche Mobilitätsformen gestärkt werden. In diesem Sinne soll auch eine Verpflichtung zur Herstellung von Abstellanlagen für Fahrräder und leichten Elektrofahrzeugen (z.B. Elektroroller) eingeführt werden.
Die aktuelle Version der Satzung finden Sie bei "612 - Stellplatzsatzung" unter folgendem Link:
https://www.bayreuth.de/rathaus-buergerservice/online-service/formulare-online-anwendungen-a-bis-z/bayreuther-stadtrecht-6-bau-und-wohnungswesen