Beschreibung
Maßnahmenbeschreibung aus dem Klimaschutzkonzept von 2022:
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge sowie zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften (Clean Vehicles Directive, kurz CVD) gibt der Gesetzgeber seit 2. August 2021 konkrete Rahmenbedingungen vor. Diese verpflichten die öffentliche Hand dazu, dass ein Teil der angeschafften Fahrzeuge zukünftig emissionsarm oder –frei sein muss. Bei der öffentlichen Auftragsvergabe werden verbindliche Mindestziele für emissionsarme und –freie Pkw sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge, insbesondere für Busse im ÖPNV, für die Beschaffung vorgegeben.
Bei Neubeschaffungen sind vom Verkehrsbetrieb der Stadt Bayreuth keine Verbrenner mehr vorgesehen. Mittel- bis langfristig soll auf Elektroantrieb und/oder Wasserstoff gesetzt werden. Welche Antriebe sich für die vorherrschenden Bedingungen am besten eignen, wird aktuell untersucht. Langfristiges Ziel ist eine klimaneutrale Flotte des Stadtverkehrs.
Darüber hinaus sollen Anreizsysteme für den ÖPNV in Bayreuth etabliert werden, um die Nutzung attraktiver und bequemer zu gestalten. Einen hohen Stellenwert soll dabei die Verknüpfung von verschiedenen Fortbewegungsmitteln einnehmen, die sogenannte Intermodalität (siehe auch Maßnahme 4.2 „Nahverkehrsplan“).