Beschreibung
In der Machbarkeitsstudie von 2022 (siehe Maßnahme 2.2) wurde das Dach-PV-Potenzial von 13 Liegenschaften und der Dietrich-Bonhoeffer-Schule untersucht. Drei weitere Dächer von Liegenschaften waren bereits im Rahmen der Klimaschutzkonzepterstellung untersucht worden (RW21, Umweltinformationszentrum Lindenhof, Dreifachturnhalle am Roten Main).
Untersuchte Liegenschaften:

Als mittelfristige Maßnahme ist im Klimaschutzkonzept der Bau von PV-Anlagen auf allen als positiv beurteilten Dächern festgehalten. Vom Bauausschuss wurde das am 12.07.2023 bestätigt.
Seitdem haben Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und der Bürgerenergiegenossenschaft BayTEG eG stattgefunden, um Konditionen für Dachverpachtungsverträge auszuhandeln und ein gemeinsames Projekt zu starten.
Hürden für öffentliche Dach-PV-Projekte:
Die Einspeisevergütung für EEG-Anlagen ist sehr gering, so dass reine Volleinspeiser sich kaum rechnen. Eine Wirtschaftlichkeit kann nur erzielt werden, wenn möglich viel Strom eigengenutzt werden kann, also durch die Nutzung der eigenerzeugten Energie die Stromkosten entsprechend gesenkt werden. Gerade auf großen Schuldächern besteht dabei das Problem, dass zur Haupterzeugungszeit im Sommer durch Schulferien kaum Strombedarf zu verzeichnen ist. Auch andere untersuchte Gebäude, wie beispielsweise das Umweltinformationszentrum Lindenhof, haben zu geringen Strombedarf, als dass sich der Anlagenbau amortisieren könnte.
Hinzu kommen die Absicherungen auf öffentlichen Gebäuden, die höhere Auflagen haben als auf Privatgebäuden, notwendige Statikgutachten und die Frage der Haftung im Fall von Schäden bei Dachverpachtung an externe Anlagenerbauer. Durch dadurch entstehende Kosten, ebenso wie Einrüstungskosten bei hohen öffentlichen Gebäuden, werden viele Dach-PV-Projekte im öffentlichen Bereich unwirtschaftlich.
Chancen für öffentliche Dach-PV-Projekte:
Um den Bau von PV-Anlagen auf öffentlichen Dächern wirtschaftlich umsetzbar zu machen, gibt es mögliche Ansätze.
Eine Möglichkeit wäre die Einführung eines Strom-Bilanzkreis-Modells, in dem Energieversorger und Kommune einen Tarif für die bilanzielle Betrachtung alles erzeugten und verbrauchten Stroms in den Liegenschaften in kurzen Zeitintervallen aushandeln, so dass beispielsweise auf einem Schuldach erzeugter Strom als für den Rathausserver oder die E-Tankstelle des Bauhofes eiegngenutzter Strom gerechnet wird. Ein solches Modell kann bei guter Abstimmung von PV-Erzeugung und Stromverbrauch vorteilhaft sein.
Eine weitere Option könnte die rechtliche Neuregelung für Energy Sharing Projekte sein, durch das Menschen in der Nachbarschaft von Energieerzeugeranlagen von angepassten Stromtarifen oder Beteiligungsmöglichkeiten profitieren können. Das zeitgleiche Erzeugen, Verbrauchen und Vermarkten von Strom kann hier Vorteile für die Wirtschaftlichkeit bringen. Während Energy Sharing in anderen europäischen Ländern schon länger möglich ist, ist das Konzept inn Deutschland noch neu und unerprobt, so dass kaum Erfahrungswerte zur Umsetzung bestehen.