Beschreibung
Maßnahmenbeschreibung aus dem Klimaschutzkonzept von 2022:
Bauprojekte sind immer eine Abwägung der Investitionskosten, Betriebskosten und Rückbaukosten. Die Planung eines Neubaus ohne konkrete Vorgaben, welche Baumaterialien und Emissionen im Betrieb als akzeptabler Standard eingestuft werden und in die Wirtschaftlichkeitsberechnung eingehen sollen, resultiert in einer großen Variantenvielfalt, die viel Diskussionspotenzial eröffnen und häufig zu Umplanungen und damit verbundenen Verzögerungen und Mehrkosten führen können. Eine konkrete Ausarbeitung von Mindestanforderungen an Neubauprojekte kann einen Entscheidungs- und Planungsprozess beschleunigen. Mindestkriterien sollten sich dabei an quantitativ bewertbaren Kennwerten wie Kompaktheitsgrad, spezifischen Energiebedarf, Versiegelungsfläche oder Nachhaltigkeitsaspekte der DGNB orientieren, nicht an Förderprogrammen. Eine Ausarbeitung solcher Mindestkriterien muss ämterübergreifend und in verschiedenen Kategorien erarbeitet werden.